DER VERFÜGUNGSFONDS - Fördermöglichkeiten für ein gutes Miteinander in Neustadt (Hessen)
Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Fördergebiet unbürokratisch einen finanziellen Zuschuss von bis zu 5.000 € zu Ihrem geplanten Projekt zu erhalten.
Die in Neustadt (Hessen) lebenden und arbeitenden Menschen sollen so die Chance erhalten, ihre Quartiere aktiv mitzugestalten.
Der vorliegende Flyer gibt Ihnen erste Hinweise zum Programm. Die Quartiersmanagerinnen beraten Sie gerne qualifiziert weiter.
Was wird gefördert?
Der Verfügungsfonds unterstützt Ideen und gemeinschaftliche Aktivitäten, die der Förderung des kulturellen Lebens und des sozialen Miteinanders in Neustadt (Hessen) dienen. Der Fonds fördert durch einen finanziellen Zuschuss kleinere bauliche Maßnahmen und soziale Projekte im Fördergebiet (siehe Karte auf der Rückseite).
Dazu gehört die Aufwertung des Wohnumfeldes,
z. B. durch das Aufstellen von Sitzbänken, das Schaffen kleiner Aufenthaltsbereiche, Pflanzaktionen, die Verbesserung der Beleuchtungssituation, die Anschaffung von Spielgeräten (mit Beteiligung der Bürger*innen), Maßnahmen gegen Ladenleerstand beispielsweise in Form von Zwischennutzungen und vieles mehr. Förderfähig sind auch Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. Werbemittel bzw. Druckkosten für Aktionen oder Veranstaltungen, Ausstellungen, etc. Außerdem unterstützt der Verfügungsfonds die Vergütung kleinerer Aufträge, z. B. von Künstler*innen oder Referent*innen bei Veranstaltungen. Die Zuschüsse sind zweckgebunden und müssen nach der Projektumsetzung nicht zurückgezahlt werden.
Das Quartiersmanagement und die „Lenkungsgruppe
Soziale Stadt“ freuen sich auf viele kreative Projekte.
Wie hoch ist die Förderung?
Jedes Projekt kann mit bis zu 5.000 € aus dem Fonds gefördert werden. Für Projekte, deren Gesamtkosten die Förderhöchstsumme von 5.000 € nicht übersteigen, müssen die Antragsteller keine Eigenmittel einbringen.
Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt für soziale Vorhaben zu 100 % aus dem Programm „Soziale Stadt“ und wird zu je einem Drittel von der Stadt Neustadt (Hessen), dem Land Hessen und dem Bund getragen. Dient das Projekt unternehmerischen Zwecken und ist nicht gemeinwohlorientiert, trägt der*die Antragsteller*in 10 % der Projektkosten selbst.
Projekte, bei denen durch Eigenleistungen bzw. ehrenamtliche Arbeit Kosten gespart werden, werden bei der Auswahl vorrangig behandelt.
Wie läuft die Förderung ab?
Anträge stellen können Einzelpersonen, Bewohnergruppen, Vereine, Verbände, Interessensgemeinschaften, Schulen, Kitas, Kirchengemeinden und sonstige Institutionen aus dem Fördergebiet in Neustadt (Hessen).
Das Antragsformular können Sie auf der Internetseite herunterladen, per E-Mail anfordern oder vor Ort im Quartiersbüro abholen. Die Quartiersmanagerinnen unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Projektantrags.
Entscheidungen über die Vergabe der Fördermittel trifft die erweiterte Lenkungsgruppe nach der Vorstellung der Projekte durch die Antragsteller*innen in einer Sitzung der Lenkungsgruppe.
Setzen Sie sich bitte mit dem Quartiersmanagement in Verbindung, zu welchen Fristen Sie einen Projektantrag einreichen können bzw. sollten.
Termine zur Einreichung der Anträge:
Der Arbeitskreis Verfügungsfonds entscheidet an 4 Terminen pro Jahr über die eingereichten Anträge. Die Anträge sollten ca. 4 Wochen vor der Sitzung im Quartiersbüro eingereicht werden um ggf. noch offene Fragen klären zu können.
Die Fristen zur Einreichung der Anträge sind in 2024
20. Februar für die Sitzung am 19. März
28. Mai für die Sitzung am 25. Juni
20. August für die Sitzung am 17. September
5. November für die Sitzung am 3. Dezember